Dienstag, 12. April 2016

Unfallschaden? nichts bekannt, so steht es oft geschrieben

Adlerauge sei wachsam!

Weil es seit letzer Woche bzw. genauer gesagt seit dem 01. April zum 3ten mal vorkommt und alles andere als ein Aprilscherz ist, anbei noch mal ein Beispiel dafür, wie manche Fahrzeuge Unfallrepariert sind.

In diesem Fall war es auch wieder ein Gebrauchtwagen jüngerer Bauart, der den Weg als Unfallfrei bzw. mit der Formulierung "Unfallschaden nichts bekannt" im Kaufvertrag des Vorbesitzers zu uns gefunden hat.
In diesem Bild ist zu sehen, dass man sich bei einer Reparatur nicht mal die Mühe gemacht hat, das Rücklicht hinten rechts auszubauen. Hier ist eindeutig zu sehen, das nur abgeklebt wurde.
Der Lackschichtmesser hat auch bestätigt, dass die komplette Seitenwand hinten rechts gespachtelt und nachlackiert wurde.

Zugegeben, es muss nicht unbedingt ein Unfall im klassischen Sinne gewesen sein, also kein Aufprall eines anderen Fahrzeuges, aber eine 20 cm große gespachtelte Fläche und anschließende Lackierung der kompletten Seitenwand sollten doch offenbart werden.

Mein Rat: Ganz genau hinschauen. Alle Übergänge zu Rückleuchten, Zierleisten und Karosserieteilen einer genauen Sichtprüfung unterziehen.Und wenn alle Stricke reißen und ihr unsicher seit, dann mit dem Verkäufer über ein Gebrauchtwagenzertifikat sprechen. Mehr zu diesem Zertifikat und den damit verbundenen Möglichkeiten erfahrt ihr im nächsten Blogeintrag.


Donnerstag, 28. Januar 2016

Rückruf offen?

Wie man feststellen kann, ob eine Rückrufkampagne offen ist

In letzter Zeit hört man immer wieder von verschiedenen Rückrufen, die an einem PKW durchgeführt werden müssen. In so einem Fall wird man vom Kraftfahrbundesamt (KBA) angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht.

Was aber tun, wenn man sich für einen bestimmten Gebrauchtwagen interessiert? Viele meiner Kunden berichten mir, dass sie vor dem Kauf in Google und in Foren nach Erfahrungswerten bzw. Berichten schauen. Aktuell verkaufe ich einen Mercedes SLK 350, bei dem die meisten Anrufer gefragt haben, ob den die Steuerkette schon modifiziert ist. Das ist eine klassische Information aus dem Internet, was ich selbst nicht als störend finde, im Gegenteil, das schützt vor unnötigen bzw. vermeidbaren Geldausgaben.

Eine weitere Möglichkeit ist es, direkt beim Kraftfahrbundesamt in der Online Datenbank nach einem eventuellen Rückruf zu schauen. Ich selbst prüfe hier alle meine Gebrauchtwagen die ich vermittle/ verkaufe nach. Diese Datenbank findet ihr hier: klicken

Safety First!


Montag, 4. Januar 2016

Detektivischer Spürsinn wichtig beim Gebrauchtwagenkauf!

Detektivischer Spürsinn schützt vor Schaden

Und wieder mal ein Fall aus der Praxis:

Ein Gebrauchter BMW sucht einen neuen Besitzer. Beim besichtigen ist mir das kleine Spaltmaß am linken Kotflügel aufgefallen. Eine Nachfrage beim jetzigen Besitzer hat ergeben, dass der BMW während seiner Haltedauer keinen Unfall hatte und der Wagen vorher als Unfallfreier Gebrauchtwagen gekauft wurde. Steht auch so im Kaufvertrag.
Und nicht nur das Spaltmaß war eigenartig, es war auch zu sehen, dass die Befestigungsschrauben für den Kotflügel aufgedreht wurden (Lack ist angekratzt am Schraubenkopf).

Um meine Kunden für die ich Fahrzeuge vermittle sowie eventuelle Käufer zu schützen, bauten wir sicherheitshalber den vorderen Stoßfänger ab. Und siehe da, die Radhausverkleidung war gebrochen und die Halteaufnahmen am linken Stoßfänger. Die Lackschichtmessung hat ergeben, dass der linke Kotflügel nachlackiert wurde. Gesamtschaden € 2.000!

Und dieser Schaden wurde eindeutig mit Absicht "billig" repariert. Auf den Kosten bzw. dem Wertverlust bleibt der Besitzer sprichwörtlich sitzen.

Mein Rat: Gebrauchtwagen ganz genau anschauen und bei auffälligen Spaltmaßen unbedingt nachfragen. Ein seriöser Händler baut den Stoßfänger auch ab oder ist bereit, 1 Stunde Arbeitszeit in seine Kunden zu investieren, kommt letztlich auch ihm selber zu gute und bewahrt vor zukünftigen Schwierigkeiten.

Die Bilderserie zeigt die Auffälligkeiten:

 Leichte Abweichung im Spaltmaß

 Andere Seite sieht normal aus

 Lack am Schraubenkopf ist angekratzt

Die nächsten Bilder zeigen den eigentlichen Schaden:

 Radhausverkleidung innen gebrochen

 Befestigungsaufnahme ist abgerissen

 Messwert nachlackierter Kotflügel

Messwerte Original Lack

Montag, 9. November 2015

Kein Autokauf ohne Lackschichtmessung!

Ein Lackschichtmesser gehört zur Ausstattung im Gebrauchtwagenverkauf!

Schätzungen zufolge sind 30% der Gebrauchtwagen nachlackiert. Im Rahmen einer Aufbereitung oder Smart- Repair gehören Ausbesserungen auch dazu.

Aufgrund moderner Lackierungen ist die Werksseitige Dicke der Lackschicht bei ca. 110 bis 200 Mikrometer, bei Nachlackierungen bei ca. 300 Mikrometer und Verspachtelungen können sogar bis zu 2.000 Mikrometer betragen.

In dem jetzigen Fall war die Lackschichtdicke der Motorhaube sowie auch im restlichen Karosseriebereich bei einem Wert um 100 Mikrometer, auf der Heckklappe jedoch 980 Mikrometer. Ein eindeutiges Zeichen von Verspachtelungen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass der Besitz eines Lackschichtmessers zur Ausstattung eines professionell arbeitenden Gebrauchtwagenhändlers gehört, um den potentiellen Käufer des Fahrzeuges umfassende Aussagen zum Objekt der Begierde machen zu können.Schließlich geht es um den Wert des Fahrzeuges und auch darum, bei einem Weiterverkauf in ein paar Jahren nicht plötzlich selbst als Schuldiger dazustehen, der einen Unfallschaden verheimlicht hat (obwohl Sie ja nichts davon wussten...).

Meine Empfehlung an Kaufinteressenten: Fragen Sie den Gebrauchtwagenhändler, ob er eine Lackschichtmessung ausgeführt hat!






Freitag, 23. Oktober 2015

Ein Tastendruck - und der Verkaufspreis steigt

Für Laien sind manipulierte Kilometerstände kaum zu erkennen

So steht es heute in der aktuellen Ausgabe der Nürnberger Nachrichten. Nach Schätzungen des ADAC und einer Studie des Tüv Rheinland ist bei knapp einem Drittel aller Gebrauchtwagen der Tachostand manipuliert, damit der Wagen weit über Wert verkauft werden kann.

Als Praxistipp gibt die Redaktion an, das Inspektionsheft genau anzuschauen. Fehlt dieses, dann auf die Vorlage von HU- Berichten und/ oder Rechnungen zu bestehen. Kann der Verkäufer diese nicht vorlegen, ist ein Kauf nicht ratsam.

Genau diese Tipp`s und weitere findet man auch in meinem Ratgeber, den ich schon 2012 veröffentlicht habe. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und empfehle, sich immer mindestens ein paar Rechnungen oder HU- Berichte vorlegen zu lassen, auch wenn das Inspektionsheft vorhanden ist. Denn dieses ist auch sehr einfach manipulierbar!

Meinen Ratgeber kann man auch kostenfrei downloaden, dazu hier klicken :)


Quelle: Nürnberger Nachrichten - Der Bote

Donnerstag, 24. September 2015

Händlergeprüfte Gebrauchtwagen zum Preis des Privatmarktes

Mehr Geld für den Verkäufer, weniger Geldausgabe für den Käufer

Wir gratulieren der Familie Pöschl aus Ergoldsbach zur Übernahme des von Kaiser 1.111 Fahrzeuges, das nach einem einzigartigen Vermittlungskonzept verkauft wurde.

„Händlergeprüfte Gebrauchtwagen zum Preis des Privatmarktes“, so lässt es sich mit einfachen Worten umschreiben. Wer seinen Gebrauchtwagen durch mich vermitteln lässt, der bekommt deutlich mehr Geld als bei einer Inzahlungnahme oder Verkauf an einen Händler.

Und der Käufer des Gebrauchtwagens bezahlt deutlich weniger als bei einem Händlerkauf. So entsteht eine Win Win Situation für den Verkäufer und den Käufer. So macht Autokauf deutlich mehr Spaß!
Alles weitere zum Vermittlungskonzept findet man im Internet unter www.der-auto-makler.de


Montag, 7. September 2015

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In unserem Newsletter geht es nicht nur um Gebrauchtwagen, sondern auch um einmalige Neuwagenaktionen. Als Autoverkäufer habe ich auch erstklassige Verbindungen im Neuwagenbereich.

- Kia Cee`d 1.6 Dream-Team Edition 30,3% Neuwagennachlass
- Audi A4 Avant 1.8 S line 26,2% Neuwagennachlass

Das waren Auszüge aus dem letzten Verkaufsnewsletter. Melde dich an unter www.der-auto-makler.de und profitiere von diesen Angeboten!

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