Samstag, 28. Mai 2016

Fahrlässiger Umgang mit dem Begriff Unfallfrei

Begriff Unfallfrei, Floskel oder Wahrheit?

Mit dem Begriff Unfallfrei wird zu Fahrlässig umgegangen. Mir geht es nicht darum andere anzuklagen, sondern wach zurütteln, auch ich bin nicht frei von Fehlern und habe schon Schäden übersehen.

Im vorliegenden Fall hat mich ein Gebrauchtwagen erreicht, der zuvor bei einem anderen Händler zum Verkauf abgestellt wurde. Das Fahrzeug war als Unfallfrei ausgezeichnet, doch ein Blick in die Reserveradmulde hat gereicht, um einen erheblichen Unfallschaden der schlecht repariert wurde, aufzudecken. Der Kofferraumboden bzw. die Reserveradmulde war komplett gestaucht, die Reparatur wurde vom Besitzer in Eigenregie vorgenommen.
Der Besitzer des Wagens hat mir auch mitgeteilt, dass im Heckbereich insgesamt vier Auffahrunfälle passiert sind.

Liebe Kollegen aus dem Verkauf, bitte schaut eure Gebrauchtwagen genau an oder wenn ihr es nicht selbst macht sondern die Werkstatt, dann richtet sich mein Appell an euch Kollegen aus der Technik.

Liebe Besitzer von Autos, bitte offenbart Unfallschäden und seid nicht versucht um des Euros willen solche Schäden zu verheimlichen, frei nach dem Motto "der Verkäufer hat mich bei der Inzahlungnahme nicht nach Unfallschäden gefragt".