Dienstag, 18. August 2015

Gebrauchtwagengarantie ohne Nutzen?

Keine Rechnungsbelege, keine Garantiedeckung!

Immer schön das Kleingedruckte lesen, so könnte auch die Überschrift lauten. 
Kommt diese Tage ein Kunde mit seinem Fahrzeug in die Werkstatt, um einen Kundendienst sowie die Reparatur seiner Klimaanlage durchführen zu lassen. Der Fehler in der Klimaanlage war schnell gefunden, der Kompressor ist defekt. Der verkaufende Autohändler ist 100 Kilometer entfernt, und hat den Gebrauchtwagen mit einer Garantie ausgestattet. Darüber ist man ja zunächst einmal begeistert.

Blöd ist nur, dass die Garantieversicherung die letzte Kundendienstrechnung mit Klimaservice sehen will, und genau dieser Kundendienst vor Kauf des Gebrauchtwagens gemacht wurde. Und genau dazu hat der jetzige Besitzer keinen Beleg. Oder mit anderen Worten ausgedrückt, der jetzige Besitzer braucht die Rechnungskopie vom Vorbesitzer. Und wie es so spielt im Leben, der Vorbesitzer findet die Rechnung nicht mehr.

Jetzt hat man ja noch den Stempel im Serviceheft wo die Rufnummer der letzten Kundendienstwerkstatt steht. Also gleich angerufen, nur blöd, auch die Werkstatt findet scheinbar keine Rechnung mehr. Was da abgelaufen ist das mag sich jeder selbst zusammenreimen, mich geht es ja nichts an. Nur bleibt jetzt der Kunde mit seiner eigentlich "Garantiefähigen" Reparatur auf den Kosten sitzen.

Daher mein Rat:

1. Als Garantieversicherung Multipart nehmen. Diese verwenden wir, und da gibt es das Kleingedruckte mit der letzten Kundendienstrechnung in Verbindung mit Klimaservice nicht.

2. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens die letzte Kundendienstrechnung sicherheitshalber aushändigen lassen. Ich selbst mache das bei meinen Gebrauchtwagen immer, ich gebe sogar oft mit Einverständnis des Vorbesitzers alle Rechnungskopien heraus.

Dann ist man auf der sicheren Seite, und einer Garantiedeckung bzw. Kostenübernahme steht nichts mehr im Weg.


Foto: GTÜ / Pixelio

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