Donnerstag, 26. September 2013

Gebrauchtwagen- Garantie: BGH erlaubt Wartung durch freie Betriebe

Freie Werkstätten freuen sich über das Urteil

Wahrscheinlich haben Sie es auch in den Nachrichten gesehen, oder in der Zeitung gelesen. Der BGH hat entschieden, dass eine käuflich erworbene Gebrauchtwagen- Garantie  im Falle einer Reparatur nicht auf das Vertragshändler Netz abgestellt werden kann,. Der Kunde hat zukünftig die freie Werkstattwahl.

Hier schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Auf der einen Seite sind wir ja auch selbst ein Opel Servicepartner, gehören somit also zum Opel Vertragshändlernetz. Und wenn wir einen Gebrauchtwagen verkauft haben, zusammen mit einer Gebrauchtwagen Garantie, dann war es schon von Vorteil, wenn im Falle der Reparatur der Wagen auch wieder zu uns zurückkommt, oder zumindest zu einem Händlerkollegen. Schließlich müssen wir ja auch laufend Geld in unseren Servicevertrag investieren. Schulungen, Erscheinungsbild, Testcomputer usw., da kommt ganz schön was zusammen! Eine freie Werkstatt kann das deutlich entspannter sehen.

Auf der anderen Seite sind wir aber auch in der Werkstatt offen gegenüber anderen Fahrzeugmarken. Auch wir bewerben Kundendienste und weitere Arbeiten für alle Marken. Und schon öfter mussten wir Kunden mit einem Garantiepass weiterschicken, weil der Garantieversicherer uns keine Reparaturfreigabe gegeben hat. In Zukunft können wir die Arbeiten jetzt doch durchführen. Irgendwie wird es sich unterm Strich wieder ausgleichen.

Sei es wie es ist. Wahrscheinlich dauert es ohnehin nicht lange, und die Garantieversicherer ändern dann halt einfach die Umfänge bzw. Kostenzusagen im Garantiepass ab. Statt 100% Lohn werden dann halt nur noch 50% übernommen, falls der Wagen nicht bei einem Vertragshändler Betrieb repariert wird. Dann muss der BGH darüber entscheiden, ob eine Differenzierung zulässig ist ;-)

Dienstag, 10. September 2013

Unpünktlichkeit zahlt sich aus!

Immer Unpünktlich sein!

In einem meiner bisherigen Blogbeiträge habe ich es schon mal erwähnt, und in meinem Ratgeber zum Gebrauchtwagenkauf steht dieser Tipp auch. Aufgrund eines aktuellen Falles mache ich noch mal darauf aufmerksam:

Wenn ich ein Fahrzeug abhole, bin ich ja selbst oft "Kunde". Im aktuellen Fall stand ein Motorrad zur Abholung an. Ich habe mit dem Besitzer bereits einige Tage vorher telefoniert und den Abholungszeitpunkt vereinbart. Auf meine Frage ob die Maschine läuft und soweit alles in Ordnung ist, und ob das Motorrad sogar auf eigener Achse statt im Transporter gefahren werden kann, wurde alles bejaht.
Aber leicht Misstrauisch wie ich bin, habe ich mich gleich in den Transporter gesetzt, statt einen Fahrer mitzunehmen. Und wie ich jedem rate, bin ich unpünktlich gewesen! Nämlich 15 Minuten zu früh. Zu früh ist ja auch eine Form der Unpünktlichkeit.

Und siehe da, man erwischt den Besitzer mit den Krampfhaften Versuchen, das Motorrad zum laufen zu bringen. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass jeder immer versucht, in den letzten 15 Minuten vor Terminvereinbarung alles "klar Schiff" zu machen, statt sich bereits 1 Stunde vorher oder vielleicht noch früher zu kümmern.

Naja, und das Motorrad war auch nicht im beschriebenen Zustand. Bei dem beigefügten Bild habe ich lediglich eine gebrochene Verkleidung fotografiert (das Motorrad ist umgefallen, die halbe Verkleidung hat gefehlt). Alles andere will ich nicht veröffentlichen, da vielleicht jemand anhand des Motorrades den Besitzer erkennt, und ich will hier niemanden abstrafen oder zur Schau stellen. Mir geht es lediglich um die Sache.



Fazit: Unpünktlich sein, immer mindestens 15 Minuten vorher erscheinen!