Dienstag, 12. April 2016

Unfallschaden? nichts bekannt, so steht es oft geschrieben

Adlerauge sei wachsam!

Weil es seit letzer Woche bzw. genauer gesagt seit dem 01. April zum 3ten mal vorkommt und alles andere als ein Aprilscherz ist, anbei noch mal ein Beispiel dafür, wie manche Fahrzeuge Unfallrepariert sind.

In diesem Fall war es auch wieder ein Gebrauchtwagen jüngerer Bauart, der den Weg als Unfallfrei bzw. mit der Formulierung "Unfallschaden nichts bekannt" im Kaufvertrag des Vorbesitzers zu uns gefunden hat.
In diesem Bild ist zu sehen, dass man sich bei einer Reparatur nicht mal die Mühe gemacht hat, das Rücklicht hinten rechts auszubauen. Hier ist eindeutig zu sehen, das nur abgeklebt wurde.
Der Lackschichtmesser hat auch bestätigt, dass die komplette Seitenwand hinten rechts gespachtelt und nachlackiert wurde.

Zugegeben, es muss nicht unbedingt ein Unfall im klassischen Sinne gewesen sein, also kein Aufprall eines anderen Fahrzeuges, aber eine 20 cm große gespachtelte Fläche und anschließende Lackierung der kompletten Seitenwand sollten doch offenbart werden.

Mein Rat: Ganz genau hinschauen. Alle Übergänge zu Rückleuchten, Zierleisten und Karosserieteilen einer genauen Sichtprüfung unterziehen.Und wenn alle Stricke reißen und ihr unsicher seit, dann mit dem Verkäufer über ein Gebrauchtwagenzertifikat sprechen. Mehr zu diesem Zertifikat und den damit verbundenen Möglichkeiten erfahrt ihr im nächsten Blogeintrag.


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