Montag, 25. August 2014

Gerichtsurteil: Mehr Geld von der Versicherung

Mehr als nur Reparaturkosten zu erstatten

So mancher Besitzer eines älteren Gebrauchtwagen hat das sicherlich schon erlebt. Man ist schuldlos in einen Unfall verwickelt, dann lässt man ein Gutachten erstellen, um die Reparaturkosten von der Versicherung fiktiv abrechnen zu lassen (ohne Reparatur).
Und nach Erhalt der Abrechnung kommt das Überraschungsergebnis. Die Versicherung hat Beilackierungen, Ersatzteilpreisaufschläge, Verbringungskosten und einiges anderes abgezogen. Schwup, auf einmal fehlen mehrere hundert Euro in der Kasse, obwohl man zum einen Unschuldig an dem Unfall ist, und zum anderen mit einem Unfallwagen dasteht.

Jetzt hat das Amtsgericht Dortmund entschieden, dass diese Zusatzkosten ersatzfähig sind, sofern ein Gutachten diese begründet. Der vollständige Text bzw. Artikel (Quelle = KFZ- Betrieb) ist hier lesbar: hier klicken

Mein Tipp: Urteil vorsorglich ausdrucken, um in einem eventuellen Schadenfall nicht benachteiligt zu werden!


(Bildquelle: Romelia / Pixelio)